Vergaberecht
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Die VOB regelt die öffentliche Vergabe und vertragliche Ausführung von Bauleistungen in Deutschland. Drei Teile: A (Vergabe), B (Vertrag), C (Technik).
Die VOB ist die zentrale Grundlage für Bauausschreibungen öffentlicher Auftraggeber in Deutschland. Sie gliedert sich in drei Teile:
- VOB/A — Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen. Regelt das Verfahren (Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung, Verhandlungsverfahren) und die Schwellenwerte.
- VOB/B — Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Enthält Regeln zu Abrechnung, Mängelrechten, Kündigung und Vergütung.
- VOB/C — Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Pro Gewerk ein eigenes DIN-Heft (z.B. DIN 18380 für Heizungsanlagen, DIN 18382 für Niederspannungsanlagen).
Quellen
Verwandte Begriffe
Stand: 03.05.2026 — keine Rechtsberatung. Bei Anwendung in konkreten Vergabe- oder Bauverfahren prüfen Sie bitte den jeweils aktuellen Wortlaut der zitierten Vorschriften.