Energie & Recht
GEG
Gebäudeenergiegesetz
Bundesgesetz zu Energieeffizienz und Erneuerbaren in Gebäuden. Setzt EU-EPBD um, regelt Heizungsmodernisierung, Energieausweis, GEG §71-Pflicht.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die zentrale deutsche Rechtsgrundlage für Energieeffizienz und Wärmeversorgung in Gebäuden. Es bündelt seit 2020 die früheren EnEV, EnEG und EEWärmeG.
Wichtigste Inhalte für TGA-Planer:
- § 10–18: Anforderungen an die Wärmedämmung und den Primärenergiebedarf von Neubauten (Effizienzhaus-Standards)
- § 71: 65%-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch — gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung
- § 79–88: Energieausweise (Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis, A–G-Skala ab 2026 EU-weit)
- § 71a: Inspektion von Klimaanlagen ≥ 12 kW; Pflicht zur Dokumentation
- § 71b: Pflicht zum hydraulischen Abgleich + Heizungsoptimierung in größeren Bestandsbauten
Quellen
Verwandte Begriffe
Stand: 03.05.2026 — keine Rechtsberatung. Bei Anwendung in konkreten Vergabe- oder Bauverfahren prüfen Sie bitte den jeweils aktuellen Wortlaut der zitierten Vorschriften.