Vergaberecht
UVgO
Unterschwellenvergabeordnung
Die UVgO regelt nationale Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. In den meisten Bundesländern Pflicht.
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) löst seit 2017 die alte VOL/A für nationale Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellen ab. Sie ist allerdings nur Pflicht, wenn ein Bundesland sie per Erlass eingeführt hat — der Stand ist heterogen:
- Eingeführt: u.a. Bayern, Baden-Württemberg, NRW, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
- Nicht oder eingeschränkt eingeführt: einige ostdeutsche Bundesländer mit Sonderregelungen
Praktisch heißt das für TGA-Planer: Honorarvergaben unter dem EU-Schwellenwert folgen häufig einem freihändigen Verfahren mit Angebotsanforderung bei 3 Bietern oder einem vereinfachten Teilnahmewettbewerb.
Quellen
Verwandte Begriffe
Stand: 03.05.2026 — keine Rechtsberatung. Bei Anwendung in konkreten Vergabe- oder Bauverfahren prüfen Sie bitte den jeweils aktuellen Wortlaut der zitierten Vorschriften.